DRGSystemDeutschland

Nr. 2381

Zahnärzte

Einfache Hautlappenplastik

L Chirurgie, Orthopädie › L VII Chirurgie der Körperoberfläche

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
370
1,0-fach
21,57 €
2,3-fach (Schwelle)
49,60 €
3,5-fach (Höchstsatz)
75,48 €
Behandlung
370 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 49,60 €
49,60 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
49,60 €
× 2,3
75,48 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
49,60 €
× 2,3
49,60 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–36,66 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–38,82 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–25,88 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–38,82 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–21,57 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss2

BÄK-Ratgeber16.05.2008

„Einfache Hautlappenplastik“

Nr. 2381 (einfache Hautlappenplastik) gilt für einfache Lappenbildungen; Z-Plastik und Spalthauttransplantation gehören in der Regel zu Nr. 2382. Je Wunde kann nur eine der beiden Nummern und nur einmal je Sitzung berechnet werden; das bloße Unterminieren der Wundränder nach Tumorexzision ist keine Hautlappenplastik.

Nr. 2382Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber13.03.2009

Mittelohrchirurgie – wie abrechnen?

Entnahme und Präparation von körpereigenem Knorpel oder Knochen für Trommelfell- oder Gehörknöchelchenersatz werden analog Nr. 2253 einmal neben Nr. 1610, 1613, 1614 oder 1623 berechnet. Der Wiederverschluss des Trommelfells durch tympanomeatalen Lappen bei der Otoskleroseoperation (Nr. 1623) ist dagegen nicht selbstständig berechenbar.

Nr. 1610, 1613, 1614, 2253, 1623, 2380, 2382, 2383, 2384Abschnitt J: HNOQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2381: Einbringen von Wundverschlussmaterial (z. B. Syspur-derm, Gelatineschwamm)

Wundverschluss- oder Blutstillungsmaterial (z. B. Syspur-derm, Gelatineschwamm) während einer Operation einzubringen ist laut PKV-Verband kein eigener Eingriff, sondern mit der Operationsgebühr bezahlt (A 2381, Basis Nr. 2381).

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2381: Narbenexzision bei Rezidivoperation

Bei Rezidiveingriffen ist das Ausschneiden der alten Narbe für den PKV-Verband nur der Zugang zur Operation und nicht gesondert abrechenbar; erhöhte Schwierigkeit lässt sich über den Steigerungsfaktor abbilden (A 2381).

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2381 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 42,18 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.