DRGSystemDeutschland

Nr. 2076

Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung

L Chirurgie, Orthopädie › L II Extremitätenchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
950
1,0-fach
55,37 €
2,3-fach (Schwelle)
127,36 €
3,5-fach (Höchstsatz)
193,81 €
Behandlung
950 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 127,36 €
127,36 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
127,36 €
× 2,3
193,81 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
127,36 €
× 2,3
127,36 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–94,13 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–99,67 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–66,45 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–99,67 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–55,37 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Sicht der PKV1

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2076: Lösen von Fettgewebssepten bei Fettabsaugung

Das Durchtrennen von Fettgewebssepten bei einer Fettabsaugung hat laut PKV-Verband keine eigene Indikation und wird deshalb nicht zusätzlich vergütet (A 2076, Basis Nr. 2076).

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

Rechtsprechung1

UrteilLG Dortmund2 O 89/1809.07.2020

LG Dortmund, 09.07.2020 - 2 O 89/18 (Fettabsaugung, Nr. 2454/2452 und Nr. 2076)

Im Erstattungsstreit mit dem privaten Krankenversicherer sah das Gericht die Fettabsaugung als von Nr. 2454 (Extremität) bzw. Nr. 2452 (Fettschürze) erfasst an, unabhängig von der Technik; das zusätzlich berechnete Lösen des Fettgewebes nach Nr. 2076 (auch analog) war nicht erbracht und als Teil dieser Zielleistung nicht berechenbar. Nr. 2454 erkannte es je Bein höchstens zweimal an, weil zwei Eingriffe in Bauch- und Rückenlage nötig waren, Nr. 2452 ebenfalls höchstens zweimal; nach der Minderung um 15 % gemäß § 6a war die Erstattung bereits vollständig geleistet, die Klage wurde abgewiesen.

Nr. 2454, 2452Zielleistungsprinzip, LiposuktionQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2076 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 108,30 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.