DRGSystemDeutschland

Nr. 1815

Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen – gegebenenfalls einschließlich Schlitzung des Harnleiterostiums –

K Urologie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
1110
1,0-fach
64,70 €
2,3-fach (Schwelle)
148,81 €
3,5-fach (Höchstsatz)
226,45 €
Behandlung
1110 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 148,81 €
148,81 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
148,81 €
× 2,3
226,45 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
148,81 €
× 2,3
148,81 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–109,99 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–116,46 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–77,64 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–116,46 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–64,70 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Bestimmungen zur Leistung

Die Kosten für die Schlinge sind nicht gesondert berechnungsfähig.

Abrechnungsregeln1

  • BestandteilDie Kosten für die Schlinge sind nicht gesondert berechnungsfähig.
    ▸ Nr. 1815
    Die Kosten für die Schlinge sind nicht gesondert berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

K Urologie

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber23.06.2017

Versuch einer Leistung – berechnungsfähig?

Grundsätzlich ist nur die vollständig erbrachte Leistung berechnungsfähig; ein Versuch zählt nur, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte und das Scheitern nicht vom Arzt zu vertreten ist (Patient verwackelt das Röntgenbild: ja; Gerät falsch bedient: nein). Einige Legenden schließen den Versuch ausdrücklich ein (Nrn. 429, 1815, 3282); sonst weicht man auf eine kleinere Leistung aus (z. B. Nr. 688 oder 689 statt 687) oder setzt, wenn es keine gibt, die Ausgangsleistung analog nach § 6 Abs. 2 an (Beispiel Besuch Nr. 50) und wählt den Faktor nach dem tatsächlichen Aufwand.

Nr. 429, 3282§ 1 AnwendungsbereichQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0706: Lithotripsie eines Harnleitersteins nach gescheiterter Steinentfernung

Scheitert der Versuch, einen Harnleiterstein nach Nr. 1815 zu entfernen, bleibt Nr. 1815 nach Auffassung des PKV-Verbands trotzdem ansetzbar. Wird der Stein anschließend per Laser, elektromechanisch oder elektrohydraulisch zertrümmert, akzeptiert der Verband dafür zusätzlich Nr. 706 analog (A 0706).

Nr. 706Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1815: Steinentfernung mit Dormiakörbchen neben Lithotripsie

Nach Auffassung des PKV-Verbands bleibt die Nr. 1815 auch bei gescheiterter Steinentfernung einschlägig; die anschließende Zertrümmerung des Harnleitersteins (Laser, elektromechanisch oder elektrohydraulisch) ist zusätzlich mit Nr. 706 analog angemessen (A 1815).

Nr. 706Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt K (Urologie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1815 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 126,54 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.