DRGSystemDeutschland

Nr. 1103

Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand – gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen –

H Geburtshilfe und Gynäkologie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
185
1,0-fach
10,78 €
2,3-fach (Schwelle)
24,80 €
3,5-fach (Höchstsatz)
37,74 €
Behandlung
185 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 24,80 €
24,80 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
24,80 €
× 2,3
37,74 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
24,80 €
× 2,3
24,80 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–18,33 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–19,41 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–12,94 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–19,41 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–10,78 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

H Geburtshilfe und Gynäkologie

Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber16.03.2012

Abrechnung von Probeexzisionen (I)

Probeexzisionen sind in vielen Leistungslegenden enthalten und dann nicht gesondert berechenbar. Als eigenständige Leistung gilt Nr. 2401 für oberflächliches Gewebe (Haut, Schleimhaut, Lippe), Nr. 2402 für tiefliegendes Gewebe oder Organe ohne Körperhöhleneröffnung (zum Beispiel Zunge), Nr. 1103 für Gebärmutterhals/Muttermund/Vaginalwand und Nr. 1534 für den Kehlkopf. Gewebeentnahmen per Kanüle oder Stanze sind keine Probeexzisionen, sondern Punktionen (Nr. 300 ff.); die Prostatastanzbiopsie ist Nr. 319.

Nr. 2401, 2402, 1534, 319Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene SonderleistungenQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1103 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 21,09 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.