1916k Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
37 ICDDiagnoseschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
Beispiele: 8Kodes, die nur in den Beispielen vorkommen. Sie zeigen die Anwendung, sind aber nicht Gegenstand der Richtlinie — auf ihren Kodeseiten erscheint die Richtlinie deshalb nicht.
4 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.
13 Übungsaufgaben zu 1916 Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen — selbst kodieren und sofort auswerten, im Kodiertrainer.

Wortlaut der Richtlinie

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51–T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.

Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer mit der Vergiftung in Zusammenhang stehenden Manifestation (z.B. Koma, Arrhythmie), ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Für die Insulinüberdosierung ist ein Kode aus E10–E14 (vierte Stelle „.6“ für Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen) zuerst anzugeben. Die Vergiftung (T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]) ist als eine Nebendiagnose anzugeben (siehe DKR 0401 Diabetes mellitus (Seite 75)).

Bei Vergiftungen ohne Manifestation ist als Hauptdiagnose entsprechend DKR D002 ein Kode aus den Kategorien T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen und T51–T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen anzugeben (siehe auch Beispiel 3).

Kodes, die diese Richtlinie regelt37

E10.-Diabetes mellitus, Typ 1
E11.-Diabetes mellitus, Typ 2
E12.-Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung [Malnutrition]
E13.-Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus
E14.-Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
T36.-Vergiftung durch systemisch wirkende Antibiotika
T37.-Vergiftung durch sonstige systemisch wirkende Antiinfektiva und Antiparasitika
T38.-Vergiftung durch Hormone und deren synthetische Ersatzstoffe und Antagonisten, anderenorts nicht klassifiziert
T38.3Vergiftung: Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]
T39.-Vergiftung durch nichtopioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika
T40.-Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene]
T41.-Vergiftung durch Anästhetika und therapeutische Gase
T42.-Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel
T43.-Vergiftung durch psychotrope Substanzen, anderenorts nicht klassifiziert
T44.-Vergiftung durch primär auf das autonome Nervensystem wirkende Arzneimittel
T45.-Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert
▸ noch 21 Einträge
T46.-Vergiftung durch primär auf das Herz-Kreislaufsystem wirkende Mittel
T47.-Vergiftung durch primär auf den Magen-Darmtrakt wirkende Mittel
T48.-Vergiftung durch primär auf die glatte Muskulatur, die Skelettmuskulatur und das Atmungssystem wirkende Mittel
T49.-Vergiftung durch primär auf Haut und Schleimhäute wirkende und in der Augen-, der Hals-Nasen-Ohren- und der Zahnheilkunde angewendete Mittel zur topischen Anwendung
T50.-Vergiftung durch Diuretika und sonstige und nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
T51.-Toxische Wirkung von Alkohol
T52.-Toxische Wirkung von organischen Lösungsmitteln
T53.-Toxische Wirkung von halogenierten aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen
T54.-Toxische Wirkung von ätzenden Substanzen
T55Toxische Wirkung von Seifen und Detergenzien
T56.-Toxische Wirkung von Metallen
T57.-Toxische Wirkung von sonstigen anorganischen Substanzen
T58Toxische Wirkung von Kohlenmonoxid
T59.-Toxische Wirkung sonstiger Gase, Dämpfe oder sonstigen Rauches
T60.-Toxische Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmitteln [Pestiziden]
T61.-Toxische Wirkung schädlicher Substanzen, die mit essbaren Meerestieren aufgenommen wurden
T62.-Toxische Wirkung sonstiger schädlicher Substanzen, die mit der Nahrung aufgenommen wurden
T63.-Toxische Wirkung durch Kontakt mit giftigen Tieren
T64Toxische Wirkung von Aflatoxin und sonstigem Mykotoxin in kontaminierten Lebensmitteln
T65.-Toxische Wirkung sonstiger und nicht näher bezeichneter Substanzen
X84.9!Absichtliche Selbstbeschädigung

Kodes nur in Beispielen8

K92.0Hämatemesis
R40.2Koma, nicht näher bezeichnet
T39.0Vergiftung: Salizylate
T39.1Vergiftung: 4-Aminophenol-Derivate
T40.2Vergiftung: Sonstige Opioide
T45.5Vergiftung: Antikoagulanzien
X49.9!Akzidentelle Vergiftung
8-120Magenspülung