Allergische Reaktion auf Lebensmittel, wie z.B.: anaphylaktischer Schock durch Nahrungsmittelunverträglichkeit T78.0
Allergische Reaktion auf Lebensmittel, wie z.B.: Gastroenteritis (nichtinfektiös) K52.-
Bakteriell bedingte Lebensmittelvergiftungen A05.-
Toxische Wirkung infolge Lebensmittel-Kontamination, wie z.B.: Aflatoxin und sonstige Mykotoxine T64
Toxische Wirkung infolge Lebensmittel-Kontamination, wie z.B.: Blausäure T57.3
Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte