DRGSystemDeutschland

Fehler melden

Stimmt etwas auf dieser Seite nicht? Beschreiben Sie kurz, was falsch ist — die Adresse der Seite wird mitgeschickt.

Die Meldung wird per E-Mail an die Redaktion gesendet und nicht gespeichert.

Spezielle Kodierrichtlinien · Verletzungen, Vergiftungen, Folgen äußerer Ursachen

1916 Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

9 Fälle und 4 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR 1916k.

Fälle7

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Verwechslungsgefahr2

Fälle, die leicht mit einer ähnlichen Regel oder einem ähnlichen Kode verwechselt werden.

Wissensfragen4

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR 1916

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51–T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, 1916k (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut