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Ein Tag ohne Visite kostet 8-98f: Schlichtung S20260001

Auf dieser Seite
  1. Die Regel
  2. Zählen an Beispielen
  3. Aufnahme am Abend
  4. Was das für die Prüfung heißt
Bild: Tho-Ge / Pixabay

Fehlt in den ersten 13 Intensivtagen die dokumentierte Facharztvisite, ist 8-98f für den ganzen Aufenthalt nicht kodierbar. Die Schlichtung gilt für Aufnahmen ab 1. September 2026 und für am 29. Juli 2026 laufende MD-Prüfungen.

Ein einziger Tag ohne dokumentierte Facharztvisite in den ersten 13 Intensivtagen, und 8-98f ist für den ganzen Intensivaufenthalt nicht kodierbar. So hat es der Schlichtungsausschuss Bund nach § 19 KHG in der Entscheidung S20260001 vom 29. Juli 2026 festgelegt. Sie bindet Krankenhäuser, Kassen und MD und gilt seit dem 1. September 2026.

Der OPS-Text verlangt seit Langem, dass ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (die Behandlungsleitung oder ein anderer) „täglich mindestens eine Visite durchführen“ muss. Er sagt nicht, was geschieht, wenn an einem Tag keine Visite dokumentiert ist. Das beantwortet jetzt die Schlichtung, und zwar streng.

Die Regel

  • Tag 1 bis 13: Die Visite muss an jedem Kalendertag dokumentiert sein. Fehlt sie einmal, kann kein Kode aus 8-98f angegeben werden.
  • Ab Tag 14: Die Visite darf höchstens einmal je angefangene 28 Tage fehlen, gerechnet vom Beginn des Intensivaufenthalts, und nie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Der fehlende Tag zählt nicht: An einem Tag ohne dokumentierte Visite dürfen keine Aufwandspunkte gezählt werden.
  • Verstoß: Wird die Regel nicht eingehalten, ist 8-98f für die gesamte Verweildauer auf der Intensivstation nicht anwendbar.

Maßgeblich ist laut Begründung der überprüfbare Nachweis in der Krankenakte. Die Schlichter nennen die Ausnahme ab Tag 14 „sehr eng gefasst“. Der zweite Tag in Folge soll ausgeschlossen sein, damit nicht ein ganzes Wochenende ohne Visite bleibt.

Zählen an Beispielen

Angenommen, ein Patient liegt 20 Tage auf der Intensivstation:

  • Fehlt die Visite an Tag 5, ist 8-98f weg, ganz gleich wie vollständig der Rest dokumentiert ist.
  • Fehlt sie nur an Tag 16, bleibt 8-98f kodierbar. Die Aufwandspunkte (SAPS II und TISS) dieses Tages fließen aber nicht in die Summe ein.
  • Fehlt sie an Tag 16 und 17, ist 8-98f weg, wegen zwei aufeinanderfolgender Tage.
  • Fehlt sie an Tag 16 und Tag 25, liegen zwei Ausfälle im selben 28-Tage-Intervall. Auch dann ist 8-98f weg.

Bei der Intervallgrenze lesen wir die Entscheidung so: Die 28-Tage-Blöcke laufen ab dem Aufnahmetag auf die Intensivstation (Tag 1 bis 28, 29 bis 56 und so weiter). Dafür spricht das Beispiel der Begründung („28. und 29. Kalendertag“), das zwei Tage über eine Intervallgrenze hinweg nennt. Danach hätte der erste Block ab Tag 14 ebenfalls einen Ausfalltag frei, und Tag 16 und Tag 30 wären zulässig. Ausdrücklich steht das nicht im Text.

Offen ist auch, wie mehrere getrennte Intensivaufenthalte zu zählen sind. Die Begründung misst ab dem ersten Aufenthalt auf der Intensivstation. Wie die Tage dazwischen auf der Normalstation mitlaufen, sagt sie nicht.

Aufnahme am Abend

Wird ein Patient um 21:30 Uhr aufgenommen und die erste Visite des Facharztes findet am nächsten Morgen statt, ist der Aufnahmetag nach SEG-4-Empfehlung 619 erfüllt, wenn die Visite innerhalb der ersten 24 Stunden erfolgt. Wir lesen das so, dass diese Empfehlung neben der Schlichtung weiter gilt. Die Entscheidung äußert sich dazu nicht. Die SEG 4 bindet im Unterschied zur Schlichtung nur den MD, nicht Krankenhäuser und Kassen.

Was das für die Prüfung heißt

Die Entscheidung gilt für Patienten, die ab dem 1. September 2026 ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Daneben gilt sie für Rechnungen, die am 29. Juli 2026 schon in einer MD-Prüfung nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V waren, und zwar unabhängig vom Aufnahmedatum. Für diese Fälle prüft der MD die Visitendokumentation also rückwirkend. Klagen gegen Schlichtungsentscheidungen haben nach § 19 Abs. 7 Satz 3 KHG keine aufschiebende Wirkung.

Bei einem Kode, der bundesweit rund 414.000-mal im Jahr vorkommt (Datenjahr 2024), betrifft das viele Intensivakten. Die Visite je Kalendertag lässt sich in der Fallprüfung nur aus der Akte belegen; die Strukturprüfung der Station ist davon getrennt.

Was an die Stelle von 8-98f tritt, regelt die Entscheidung nicht. Wir lesen es so: Der Text von 8-980 verlangt das Visitenmerkmal nicht. Ob 8-980 angegeben werden kann, hängt davon ab, ob die Station dessen Strukturmerkmale erfüllt.

Quellen: Schlichtungsausschuss, Entscheidung S20260001 vom 29.07.2026 · § 19 KHG · OPS 2026, 8-98f

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