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Trichterbrust: Hersteller sollten sich im § 137h-Verfahren bis 19. November melden

Bild: oracast / Pixabay

Zur extrathorakalen Brustbeinanhebung mit Plattensystem läuft die Informationsergänzung nach § 137h SGB V bis 19.11.2026. Wer sich bis dahin meldet, wird beteiligt; Nachmeldungen sind möglich, aber mit Einschränkung.

Hersteller, die ein Medizinprodukt für die extrathorakale Brustbeinanhebung bei Trichterbrust anbieten, sollten sich bis zum 19. November 2026 beim G-BA melden. Wer das tut, wird bei den Kernmerkmalen der Methode, bei einer Regelung zur Abrechnungsfähigkeit des Produkts und in späteren Stellungnahmeverfahren berücksichtigt.

Ausgelöst hat das Verfahren eine erstmalige NUB-Anfrage eines Krankenhauses. Mit dem Einvernehmen von Ventura Medical Technologies SL hat es dem G-BA am 31. August 2026 die Informationen zum Produkt «Pectus Up System» (Klasse IIb) übermittelt. Die Bekanntmachung vom 19. Oktober eröffnet nun die Ergänzung der Informationen bis zum 19. November; danach entscheidet der G-BA, ob die Voraussetzungen einer Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Hersteller, die wie Ventura bereits ihr Einvernehmen erklärt haben, müssen sich nicht noch einmal melden.

Alle anderen reichen Produktbeschreibung, Einbindung in die Methode, Zweckbestimmung, Konformitätsnachweise nach MDR und Gebrauchsanweisung ein, möglichst per E-Mail an bewertung137h@g-ba.de. Nachmeldungen sind auch später zulässig; bis der G-BA über die Nachmeldung entschieden hat, kann aber kein Stellungnahmerecht wahrgenommen werden. Krankenhäuser, die die Methode erbringen wollen, können bis zum selben Tag im Portal 137h Informationen ergänzen.

Die Trichterbrust-Kodes im OPS 2027 sind 5-346.a0 (konventionell), 5-346.a1 (mit subkutaner Prothese) und 5-346.a6 (nach Nuss); für ein extrathorakales Plattensystem gibt es keinen eigenen Kode.

Zu den neuen Regeln, die der G-BA am 15. Oktober für § 137h beschlossen hat, lesen Sie unsere Meldung.

Quellen: G-BA, Bekanntmachung BVh-26-002 · G-BA, Verfahren 137h Nr. 76

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