DRGSystemDeutschland

9-510Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

9-51·Ergänzende kommunikative Maßnahmen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes7

9-510.0
Mindestens 2 bis 4 StundenEinmalkode
9-510.1
Mehr als 4 bis 8 StundenEinmalkode
9-510.2
Mehr als 8 bis 12 StundenEinmalkode
9-510.3
Mehr als 12 bis 16 StundenEinmalkode
9-510.4
Mehr als 16 bis 20 StundenEinmalkode
9-510.5
Mehr als 20 bis 24 StundenEinmalkode
9-510.6
Mehr als 24 StundenEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1549 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre1016,7 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1016,7 %
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre22013 %
40 bis unter 45 Jahre000–
45 bis unter 50 Jahre1016,7 %
50 bis unter 55 Jahre000–
55 bis unter 60 Jahre000–
60 bis unter 65 Jahre42227 %
65 bis unter 70 Jahre1106,7 %
70 bis unter 75 Jahre000–
75 bis unter 80 Jahre1106,7 %
80 bis unter 85 Jahre20213 %
85 bis unter 90 Jahre21113 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2014Neu
Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.