DRGSystemDeutschland

9-510.0Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mindestens 2 bis 4 Stunden

9-51·Ergänzende kommunikative Maßnahmen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 9-510.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 9-510 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre1016,7 %
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1016,7 %
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre22013 %
40 bis unter 45 Jahre000–
45 bis unter 50 Jahre1016,7 %
50 bis unter 55 Jahre000–
55 bis unter 60 Jahre000–
60 bis unter 65 Jahre42227 %
65 bis unter 70 Jahre1106,7 %
70 bis unter 75 Jahre000–
75 bis unter 80 Jahre1106,7 %
80 bis unter 85 Jahre20213 %
85 bis unter 90 Jahre21113 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern mindestens 2 bis 4 Stunden
Eine Schlüsselnummer1:9-510.0

Änderungen1

2014Neu
Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mindestens 2 bis 4 Stunden
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.