DRGSystemDeutschland

9-701Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Erwachsenen

9-70·Spezifische Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17d
Gilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

9-701.0
Therapiezeiten am Patienten durch Ärztenur § 17d
9-701.1
Therapiezeiten am Patienten durch Psychotherapeuten und/oder Psychologennur § 17d
9-701.2
Therapiezeiten am Patienten durch Spezialtherapeutennur § 17d
9-701.3
Therapiezeiten am Patienten durch Pflegefachpersonennur § 17d

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V264

Mobiles multiprofessionelles Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, bestehend aus ärztlichem Dienst, pflegerischem Dienst und mindestens einem Vertreter einer weiteren Berufsgruppe (z.B. Psychotherapeuten oder Psychologen ohne ärztliche Psychotherapeuten (Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut mit einer Approbation nach §
  • Mobilität des Teams:
  • Fachärztliche Behandlungsleitung:
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Psychotherapeuten oder Psychologen ohne ärztliche Psychotherapeuten (Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut mit einer Approbation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), Fachpsychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master in Psychologie) Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, Heilerziehungspfleger)- und Heimerzieher)
  • Ärzte:
  • Psychotherapeuten oder Psychologen ohne ärztliche Psychotherapeuten:
  • Spezialtherapeuten:
  • Pflegefachpersonen:
Erreichbarkeit mindestens eines Mitglieds des Behandlungsteams werktags im Rahmen des üblichen Tagesdienstes (Rufbereitschaft). Darüber hinaus jederzeitige, 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche, ärztliche Eingriffsmöglichkeit
  • Rufbereitschaft eines Teammitgliedes werktags im Tagdienst
  • jederzeitige ärztliche Eingriffsmöglichkeit 24 Stunden/7 Tage
Möglichkeit zur umgehenden vollstationären Aufnahme bei kurzfristiger Zustandsverschlechterung

Änderungen1

2018Neu
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Erwachsenen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.