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8-985.1Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.07.2026neu — Regeln außerhalb des Katalogs
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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BfArM-FAQ'Suchtmedizinische Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege beim Qualifizierten Entzug01.01.2006
seit Jahrgang 2006gilt über 8-985

Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege?

seit OPS 2006

In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)neu17.07.2026
gilt über 8-985

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 8-985.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 8-985 mit allen Subkodes.

0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 46 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre7044260,78 %
18 bis unter 20 Jahre157108491,7 %
20 bis unter 25 Jahre4203191014,7 %
25 bis unter 30 Jahre507412955,6 %
30 bis unter 35 Jahre6955381577,7 %
35 bis unter 40 Jahre1.06883223612 %
40 bis unter 45 Jahre1.3691.04332615 %
45 bis unter 50 Jahre1.08281227012 %
50 bis unter 55 Jahre1.05178926212 %
55 bis unter 60 Jahre1.17681735913 %
60 bis unter 65 Jahre8536022519,5 %
65 bis unter 70 Jahre3602371234,0 %
70 bis unter 75 Jahre14888601,6 %
75 bis unter 80 Jahre4726210,52 %
80 bis unter 85 Jahre144100,16 %
85 bis unter 90 Jahre1010,011 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren1100,011 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker über mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
Eine Schlüsselnummer1:8-985.1
Qualifizierter Entzug über mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
Eine Schlüsselnummer1:8-985.1

Änderungen

2010Bestand
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.