DRGSystemDeutschland

8-985Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]

8-98·Sonstige multimodale Komplexbehandlung

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17b
Gilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes4

8-985.0
Bis zu 6 Behandlungstagenur § 17b
8-985.1
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstagenur § 17b
8-985.2
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstagenur § 17b
8-985.3
Mindestens 21 Behandlungstagenur § 17b

Prozedurenhäufigkeit

Rang 595 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 46 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre7044260,78 %
18 bis unter 20 Jahre157108491,7 %
20 bis unter 25 Jahre4203191014,7 %
25 bis unter 30 Jahre507412955,6 %
30 bis unter 35 Jahre6955381577,7 %
35 bis unter 40 Jahre1.06883223612 %
40 bis unter 45 Jahre1.3691.04332615 %
45 bis unter 50 Jahre1.08281227012 %
50 bis unter 55 Jahre1.05178926212 %
55 bis unter 60 Jahre1.17681735913 %
60 bis unter 65 Jahre8536022519,5 %
65 bis unter 70 Jahre3602371234,0 %
70 bis unter 75 Jahre14888601,6 %
75 bis unter 80 Jahre4726210,52 %
80 bis unter 85 Jahre144100,16 %
85 bis unter 90 Jahre1010,011 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren1100,011 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V’261

Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
  • Ärzte:
  • Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten:
  • Sozialpädagogen:
  • Physiotherapeuten:
  • Ergotherapeuten:
  • Krankenpfleger/-schwestern mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation:
  • Vorhandensein eines multidisziplinär zusammengesetzten, systematisch supervidierten Behandlungsteams
  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
  • Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie:
  • Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Bei Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Innere Medizin verfügt das Team über einen kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand:
  • Behandlungsleitung:

Änderungen

2010Bestand
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.