DRGSystemDeutschland

Kodeakte

8-985.1Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext 8-985.1 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-98

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

Volltext anzeigen (~2 Seiten)

Wird geladen …

BfArM-FAQ'Suchtmedizinische Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege beim Qualifizierten Entzug01.01.2006
seit Jahrgang 2006gilt über 8-985

Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege?

seit OPS 2006

In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)neu17.07.2026
gilt über 8-985

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

Struktur- und Mindestmerkmale 8-985 nach Jahrgang5

Strukturprüfungen des MD: 8-985 2024: 7 Prüfungen, davon 14,3 % mit nicht eingehaltenen Merkmalen — StrOPS-Bericht ↗
Merkmal (jüngste Fassung)2010–1120122013–202021–222023–252026
Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)MMMS*S*S*
Somatische Entgiftung, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung der Folge- und Begleiterkrankungen, Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Einleitung suchtspezifischer AnschlussbehandlungenMM*MMMM
Standardisiertes suchtmedizinisches und soziales AssessmentMMMMMM
Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzelarbeit mit mindestens drei Stunden pro Tag: Psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Angehörigeninformation und -beratung, externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des SuchthilfesystemsMMM*MMM
Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale ambulante und stationäre SuchthilfesystemMMMMMM

S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.

▸ Änderungen im Wortlaut (5)
ab 2021Behandlung durch ein multidisziplinär Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervisiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) unter Leitung eines Arztes mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Arztes einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder eines Facharztes einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzweiterbildung Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Arztes Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
ab 2023Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervisiertes supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
ab 2026Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie)
ab 2012Somatische Entgiftung, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung der Folge- und Begleiterkrankungen, Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen
ab 2013Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in patientenbezogener Kombination von Gruppen- und Einzelarbeit mit mindestens drei Stunden pro Tag: Psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Angehörigeninformation und -beratung, externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des Suchthilfesystems

Änderungen

2010Bestand
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.