Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
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Was versteht man unter der in den Mindestmerkmalen zum Kode 8-985 Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug] geforderten 'suchtmedizinischen Zusatzqualifikation' für die Krankenpflege?
In Absprache mit den Vertretern der Fachgesellschaften ist unter der geforderten suchtmedizinischen Zusatzqualifikation für die Krankenpflege die zertifizierte Fortbildung in motivierender Gesprächsführung zu verstehen.
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2010–11 | 2012 | 2013–20 | 2021–22 | 2023–25 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Multidisziplinär zusammengesetztes, systematisch supervidiertes Behandlungsteam (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenpflege mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation wie z.B. Fortbildung in motivierender Gesprächsführung) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie oder einen Facharzt für Innere Medizin mit belegter Fachkunde bzw. Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung. Im letztgenannten Fall muss das für den qualifizierten Entzug zuständige Team über kontinuierlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Sachverstand verfügen (z.B. mehrmals wöchentliche Konsiliartätigkeit eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie) | M | M | M | S* | S* | S* |
| Somatische Entgiftung, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung der Folge- und Begleiterkrankungen, Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen | M | M* | M | M | M | M |
| Standardisiertes suchtmedizinisches und soziales Assessment | M | M | M | M | M | M |
| Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzelarbeit mit mindestens drei Stunden pro Tag: Psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Angehörigeninformation und -beratung, externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des Suchthilfesystems | M | M | M* | M | M | M |
| Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale ambulante und stationäre Suchthilfesystem | M | M | M | M | M | M |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.