8-840 (Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentefreisetzenden Stents

8-84·(Perkutan-)transluminale Stentimplantation

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung2

Hinweis:
Die Verwendung von Stents mit einer Länge von 100 mm oder mehr ist zusätzlich zu kodieren 8-83b.f ff.
Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach vorstehender Liste zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig9

8-84 (Perkutan-)transluminale Stentimplantation
Exklusive:
(Perkutan-)transluminale Stentimplantation an Gefäßen des Lungenkreislaufes 8-838 ff.
Perkutan-transluminale Stentimplantation an Herz und Koronargefäßen 8-837 ff.
Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen 5-38a ff.
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen 8-836 ff.
Andere (perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen 8-83c ff.
Perkutanes Anlegen eines portosystemischen Shunts 8-839.878-839.888-839.898-839.8a
▸ noch 3 Angaben
Hinweis:
Die Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren 8-83b.9
Ein Kode aus diesem Bereich ist auch zu verwenden, wenn eine der aufgeführten Prozeduren im Rahmen einer Hybridchirurgie eingesetzt wird. Es ist dann zusätzlich zu dem jeweiligen Operationskode aus dem Bereich 5-38 bis 5-39 der Zusatzkode 5-98a.0 anzugeben
Für die Zuordnung einzelner Gefäße zu den Gruppen siehe auch Liste der Gefäße vor 5-38

Subkodes6

8-840.0
Ein Stent
8-840.1
Zwei Stents
8-840.2
Drei Stents
8-840.3
Vier Stents
8-840.4
Fünf Stents
8-840.5
Sechs oder mehr Stents

Prozedurenhäufigkeit

Rang 152 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,13 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 70 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr185100850,23 %
1 bis unter 5 Jahre3016140,038 %
5 bis unter 10 Jahre272160,034 %
10 bis unter 15 Jahre2311120,029 %
15 bis unter 18 Jahre3218140,040 %
18 bis unter 20 Jahre2212100,028 %
20 bis unter 25 Jahre7427470,093 %
25 bis unter 30 Jahre9432620,12 %
30 bis unter 35 Jahre14852960,19 %
35 bis unter 40 Jahre2621431190,33 %
40 bis unter 45 Jahre5422772650,68 %
45 bis unter 50 Jahre1.0426613811,3 %
50 bis unter 55 Jahre2.6691.8598103,3 %
55 bis unter 60 Jahre6.9694.9612.0088,7 %
60 bis unter 65 Jahre12.3048.5993.70515 %
65 bis unter 70 Jahre14.4799.7484.73118 %
70 bis unter 75 Jahre14.0378.8825.15518 %
75 bis unter 80 Jahre10.2016.0124.18913 %
80 bis unter 85 Jahre9.6645.2124.45212 %
85 bis unter 90 Jahre5.5532.5353.0186,9 %
90 bis unter 95 Jahre1.3094648451,6 %
ab 95 Jahren237661710,30 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes’261

ZE2026-67
Implantation einer Stent-Prothese an der Aorta, perkutan-transluminalindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Hybrid-DRG nach § 115f SGB V

6 Subkodes stehen im Leistungskatalog 2027.

Vergütung 2027 noch nicht vereinbart: Hybrid-DRG und Fallpauschalen (Anlagen 1 und 2 der Vergütungsvereinbarung) sind bis 30.10.2026 zu vereinbaren, sonst setzt der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss sie fest.

Leistungskatalog wie 2026 (904 OPS-Kodes), für ambulante und vollstationäre Fälle mit bis zu zwei Belegungstagen. Nach der vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Notfallreform werden Leistungen ohne Übernachtung ab 1.1.2027 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung (EBM) vergütet, mit Übernachtung weiter mit der Hybrid-DRG; der Bundesrat berät am 20.11.2026. Ab 2028 entfällt § 115f SGB V, an seine Stelle treten Kurzzeitfallpauschalen.

Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein zertifizierter Grouper nach den übrigen Prozeduren, Seite, Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.

Von diesen Kodes verlangt12

8-841(Perkutan-)transluminale Implantation von medikamentefreisetzenden Stents
8-842(Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentefreisetzenden gecoverten Stents (Stent-Graft)
8-843(Perkutan-)transluminale Implantation von bioresorbierbaren Stents
8-844(Perkutan-)transluminale Implantation von selbstexpandierenden Mikrostents
8-845(Perkutan-)transluminale Implantation von ungecoverten Cheatham-Platinum-Stents [CP-Stent]
8-846(Perkutan-)transluminale Implantation von gecoverten Cheatham-Platinum-Stents [CP-Stent]
8-848(Perkutan-)transluminale Implantation von medikamentefreisetzenden gecoverten Stents (Stent-Graft)
8-849(Perkutan-)transluminale Implantation von anderen ungecoverten großlumigen Stents
8-84a(Perkutan-)transluminale Implantation von anderen gecoverten großlumigen Stents
8-84b(Perkutan-)transluminale Implantation von Stents zur Strömungslaminierung bei Aneurysmen
8-84d(Perkutan-)transluminale Implantation von aus Einzeldrähten verwobenen Nitinolstents
8-84e(Perkutan-)transluminale Implantation von Stents mit Embolieprotektion bei Stenosen

Änderungen1

2018Titel geändert
(Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden medikamentefreisetzenden Stents
2010Bestand
(Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2027 · Stand 16.10.2026 · © BfArM 1994-2026