8 Kapitel 8. NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Subkodes21

8-01...8-02
Applikation von Medikamenten und Nahrung und therapeutische Injektionnur § 17b
8-03...8-03
Immuntherapienur § 17b
8-10...8-11
Entfernung von Fremdmaterial und Konkrementennur § 17b
8-12...8-13
Manipulationen an Verdauungstrakt und Harntraktnur § 17b
8-14...8-17
Therapeutische Katheterisierung, Aspiration, Punktion und Spülungnur § 17b
8-19...8-19
Verbändenur § 17b
8-20...8-22
Geschlossene Reposition und Korrektur von Deformitätennur § 17b
8-31...8-39
Immobilisation und spezielle Lagerungnur § 17b
8-40...8-41
Knochenextension und andere Extensionsverfahrennur § 17b
8-50...8-51
Tamponade von Blutungen und Manipulation an Fetus oder Uterusnur § 17b
8-52...8-54
Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapienur § 17b⚖ 1
8-55...8-60
Frührehabilitative und physikalische Therapienur § 17b
8-63...8-66
Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten Ultraschallnur § 17b
8-70...8-72
Maßnahmen für das Atmungssystemnur § 17b⚖ 1
8-77...8-77
Maßnahmen im Rahmen der Reanimationnur § 17b
8-80...8-85
Maßnahmen für den Blutkreislaufnur § 17b
8-86...8-86
Therapie mit besonderen Zellen und Blutbestandteilennur § 17b
8-90...8-91
Anästhesie und Schmerztherapienur § 17b⚖ 2
8-92...8-93
Patientenmonitoringnur § 17b
8-97...8-98
Komplexbehandlungnur § 17b⚖ 2
8-99...8-99
Zusatzinformationen zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmennur § 17bHinweis

Prozedurenhäufigkeit

Zusammengezählt über alle vierstelligen Kodes unter 8.

Rang 2 von 6 auf derselben Katalogebene · 24 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr470.496268.310202.1863,1 %
1 bis unter 5 Jahre155.17685.70869.4681,0 %
5 bis unter 10 Jahre108.57160.73847.8330,72 %
10 bis unter 15 Jahre99.16652.06247.1040,66 %
15 bis unter 18 Jahre80.78141.42339.3580,54 %
18 bis unter 20 Jahre47.30524.27623.0290,31 %
20 bis unter 25 Jahre139.81864.90074.9180,93 %
25 bis unter 30 Jahre192.32275.189117.1331,3 %
30 bis unter 35 Jahre255.28398.413156.8701,7 %
35 bis unter 40 Jahre289.346137.621151.7251,9 %
40 bis unter 45 Jahre328.435183.247145.1882,2 %
45 bis unter 50 Jahre409.940241.654168.2862,7 %
50 bis unter 55 Jahre649.540397.432252.1084,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.133.164717.588415.5767,5 %
60 bis unter 65 Jahre1.584.5231.014.604569.91911 %
65 bis unter 70 Jahre1.750.5451.095.257655.28812 %
70 bis unter 75 Jahre1.919.7041.147.606772.09813 %
75 bis unter 80 Jahre1.679.594952.076727.51811 %
80 bis unter 85 Jahre1.922.3491.001.792920.55713 %
85 bis unter 90 Jahre1.338.706619.600719.1068,9 %
90 bis unter 95 Jahre387.442150.103237.3392,6 %
ab 95 Jahren83.27825.55257.7260,55 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Hybrid-DRG nach § 115f SGB V

117 Subkodes stehen im Leistungskatalog 2027.

Vergütung 2027 noch nicht vereinbart: Hybrid-DRG und Fallpauschalen (Anlagen 1 und 2 der Vergütungsvereinbarung) sind bis 30.10.2026 zu vereinbaren, sonst setzt der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss sie fest.

Leistungskatalog wie 2026 (904 OPS-Kodes), für ambulante und vollstationäre Fälle mit bis zu zwei Belegungstagen. Nach der vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Notfallreform werden Leistungen ohne Übernachtung ab 1.1.2027 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung (EBM) vergütet, mit Übernachtung weiter mit der Hybrid-DRG; der Bundesrat berät am 20.11.2026. Ab 2028 entfällt § 115f SGB V, an seine Stelle treten Kurzzeitfallpauschalen.

Welche Hybrid-DRG ein Fall erhält, entscheidet ein zertifizierter Grouper nach den übrigen Prozeduren, Seite, Diagnosen, PCCL, Alter und Verweildauer.

Änderungen1

2017Titel geändert
Kapitel 8. NICHTOPERATIVE NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN
2010Bestand
Kapitel 8. NICHTOPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2027 · Stand 16.10.2026 · © BfArM 1994-2026