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8-310Aufwendige Gipsverbände

8-31·Immobilisation mit Gipsverband

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes8

8-310.0
DiademgipsSeitenangabe
8-310.1
Thorax-Arm-AbduktionsgipsSeitenangabe
8-310.2
Korrigierender Rumpfgips
8-310.3
Becken-Bein-GipsSeitenangabe
8-310.4
Minervagips
8-310.5
Gips mit eingebautem Scharnier [Burrigips]Seitenangabe
8-310.x
SonstigeSeitenangabe
8-310.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 588 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 17 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr94447646810 %
1 bis unter 5 Jahre7674123558,4 %
5 bis unter 10 Jahre1.25672952714 %
10 bis unter 15 Jahre1.33785348415 %
15 bis unter 18 Jahre4743201545,2 %
18 bis unter 20 Jahre13590451,5 %
20 bis unter 25 Jahre183115682,0 %
25 bis unter 30 Jahre206128782,3 %
30 bis unter 35 Jahre191122692,1 %
35 bis unter 40 Jahre187111762,0 %
40 bis unter 45 Jahre222123992,4 %
45 bis unter 50 Jahre2841561283,1 %
50 bis unter 55 Jahre3561941623,9 %
55 bis unter 60 Jahre5813052766,4 %
60 bis unter 65 Jahre6013492526,6 %
65 bis unter 70 Jahre4492591904,9 %
70 bis unter 75 Jahre3442021423,8 %
75 bis unter 80 Jahre2571231342,8 %
80 bis unter 85 Jahre187851022,0 %
85 bis unter 90 Jahre11746711,3 %
90 bis unter 95 Jahre3913260,43 %
ab 95 Jahren132110,14 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Aufwendige Gipsverbände

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.