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PP014fProzeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

VerwendungKodierrichtlinie — für die Kodierung von Fällen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PEPP, § 17d KHG) verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
3 OPSProzedurenschlüssel, die der Regeltext oder seine Tabellen nennen. Sie sind dort verlinkt und stehen unten als Liste.
Fassungen: 62026 PP014f · 2025 PP014f · 2024 PP014f · 2023 PP014f · 2022 PP014f · 2020 PP014f
2 Min. LesezeitGrobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden.

Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

  • Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
  • Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Kardioplegie
  • Kardiotokographie (CTG)
  • Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:

- bei Neugeborenen

- nicht-antibiotische Chemotherapie

- systemische Thrombolyse

- Immunglobulingabe

- Gabe von Gerinnungsfaktoren

- Andere Immuntherapie (8-547)

- antiretrovirale Therapie

- Medikamente aus 6-00

  • Ruhe-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Belastungs-EKG
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Legen einer Magensonde
  • Legen eines transurethralen Blasenkatheters
  • Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
  • Blutentnahme
  • Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
  • Visite
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen
  • Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen (1-71)
  • Blutgasanalyse in Ruhe
  • Atemgasanalyse
  • Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen differentialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation

Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.

Verfahren, die sich bei der Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems doch als gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der Kodierrichtlinien berücksichtigt.

Entscheidungen zu dieser Richtlinie1

SchlichtungKlärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP22.12.2022
gilt für Aufnahmen ab 01.02.2023 · auch für Rechnungen, die am 22.12.2022 in MD-Prüfung waren

Für Therapieeinheiten nach 9-649 und 9-696 bleiben ab Aufnahme pauschal einmalig 90 Minuten Therapeutengespräche aller Berufsgruppen zusammen als nicht kodierbare Aufnahmeuntersuchung unberücksichtigt; darüber hinausgehende Leistungen zählen. Somatische Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen werden nicht kodiert. Bezug: DKR PP014.

Volltext anzeigen (~3 Seiten)

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Kodes, die diese Richtlinie regelt3

8-191Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen
8-310Aufwendige Gipsverbände
8-547Andere Immuntherapie