DRGSystemDeutschland

8-211Redressierende Verfahren

8-21·Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Seitenangabe
Die Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1068 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 11 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr38822516329 %
1 bis unter 5 Jahre7742355,8 %
5 bis unter 10 Jahre167967113 %
10 bis unter 15 Jahre2231428117 %
15 bis unter 18 Jahre5034163,8 %
18 bis unter 20 Jahre4310,30 %
20 bis unter 25 Jahre191271,4 %
25 bis unter 30 Jahre17981,3 %
30 bis unter 35 Jahre201461,5 %
35 bis unter 40 Jahre15871,1 %
40 bis unter 45 Jahre151231,1 %
45 bis unter 50 Jahre2414101,8 %
50 bis unter 55 Jahre2713142,0 %
55 bis unter 60 Jahre3617192,7 %
60 bis unter 65 Jahre4327163,3 %
65 bis unter 70 Jahre3616202,7 %
70 bis unter 75 Jahre4520253,4 %
75 bis unter 80 Jahre3916233,0 %
80 bis unter 85 Jahre4410343,3 %
85 bis unter 90 Jahre235181,7 %
90 bis unter 95 Jahre7070,53 %
ab 95 Jahren2110,15 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Redressierende Verfahren zur Korrektur von Deformitäten
Eine Schlüsselnummer1:8-211

Änderungen

2010Bestand
Redressierende Verfahren

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.