DRGSystemDeutschland

5-850.yInzision an Muskel, Sehne und Faszie: N.n.bez.

5-85·Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-850.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-850 mit allen Subkodes.

0,14 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 64, bei Frauen ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4631150,052 %
1 bis unter 5 Jahre17088820,19 %
5 bis unter 10 Jahre4502981520,51 %
10 bis unter 15 Jahre7254223030,82 %
15 bis unter 18 Jahre6274391880,71 %
18 bis unter 20 Jahre5123711410,58 %
20 bis unter 25 Jahre1.5071.0464611,7 %
25 bis unter 30 Jahre1.7241.1885362,0 %
30 bis unter 35 Jahre2.2271.5077202,5 %
35 bis unter 40 Jahre2.7831.9158683,2 %
40 bis unter 45 Jahre3.4542.2561.1983,9 %
45 bis unter 50 Jahre4.0012.5651.4364,5 %
50 bis unter 55 Jahre5.4473.3662.0816,2 %
55 bis unter 60 Jahre8.4525.4183.0349,6 %
60 bis unter 65 Jahre10.1226.4953.62711 %
65 bis unter 70 Jahre9.5746.0783.49611 %
70 bis unter 75 Jahre9.8295.8144.01511 %
75 bis unter 80 Jahre8.2504.6993.5519,3 %
80 bis unter 85 Jahre9.2694.6944.57511 %
85 bis unter 90 Jahre6.6422.8203.8227,5 %
90 bis unter 95 Jahre2.0266841.3422,3 %
ab 95 Jahren4281283000,48 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Inzision an Muskel, Sehne und Faszie: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.