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5-695Rekonstruktion des Uterus

5-69·Andere Operationen am Uterus und Operationen an den Parametrien

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
weiblich
Ausschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

5-695.0
Naht (nach Verletzung)weiblich
5-695.1
Plastische Rekonstruktionweiblich
5-695.2
Verschluss einer Fistelweiblich
5-695.3
Metroplastikweiblich
5-695.x
Sonstigeweiblich
5-695.y
N.n.bez.weiblich

Prozedurenhäufigkeit

Rang 953 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 36 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,045 %
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre5050,23 %
15 bis unter 18 Jahre6060,27 %
18 bis unter 20 Jahre7070,32 %
20 bis unter 25 Jahre820823,7 %
25 bis unter 30 Jahre281028113 %
30 bis unter 35 Jahre641064129 %
35 bis unter 40 Jahre612161128 %
40 bis unter 45 Jahre233023311 %
45 bis unter 50 Jahre730733,3 %
50 bis unter 55 Jahre310311,4 %
55 bis unter 60 Jahre510512,3 %
60 bis unter 65 Jahre580582,6 %
65 bis unter 70 Jahre420421,9 %
70 bis unter 75 Jahre440442,0 %
75 bis unter 80 Jahre210210,95 %
80 bis unter 85 Jahre160160,72 %
85 bis unter 90 Jahre7070,32 %
90 bis unter 95 Jahre1010,045 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Rekonstruktion des Uterus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.