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5-653Salpingoovariektomie

5-65·Operationen am Ovar

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
weiblich
Ausschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

5-653.2
Einseitige Ovariektomie mit bilateraler Salpingektomieweiblich
5-653.3
Salpingoovariektomie (ohne weitere Maßnahmen)weiblich
5-653.y
N.n.bez.weiblich

Prozedurenhäufigkeit

Rang 331 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,048 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 28, bei Frauen ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre2020,007 %
5 bis unter 10 Jahre7070,023 %
10 bis unter 15 Jahre320320,10 %
15 bis unter 18 Jahre630630,21 %
18 bis unter 20 Jahre391380,13 %
20 bis unter 25 Jahre18451790,60 %
25 bis unter 30 Jahre28862820,94 %
30 bis unter 35 Jahre48324811,6 %
35 bis unter 40 Jahre99549913,3 %
40 bis unter 45 Jahre1.74111.7405,7 %
45 bis unter 50 Jahre2.32702.3277,6 %
50 bis unter 55 Jahre3.10713.10610 %
55 bis unter 60 Jahre4.07204.07213 %
60 bis unter 65 Jahre4.55504.55515 %
65 bis unter 70 Jahre4.19204.19214 %
70 bis unter 75 Jahre3.57503.57512 %
75 bis unter 80 Jahre2.39402.3947,8 %
80 bis unter 85 Jahre1.71101.7115,6 %
85 bis unter 90 Jahre69506952,3 %
90 bis unter 95 Jahre920920,30 %
ab 95 Jahren110110,036 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Salpingoovariektomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.