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5-651.xxLokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Sonstige: Sonstige

5-65·Operationen am Ovar

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Seitenangabe
Die Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
weiblich
Ausschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-651.xx nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-651 mit allen Subkodes.

0,050 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 35 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr610610,19 %
1 bis unter 5 Jahre4040,013 %
5 bis unter 10 Jahre300300,094 %
10 bis unter 15 Jahre47704771,5 %
15 bis unter 18 Jahre80708072,5 %
18 bis unter 20 Jahre82308232,6 %
20 bis unter 25 Jahre3.27803.27810 %
25 bis unter 30 Jahre5.06325.06116 %
30 bis unter 35 Jahre5.79415.79318 %
35 bis unter 40 Jahre5.51105.51117 %
40 bis unter 45 Jahre4.46804.46814 %
45 bis unter 50 Jahre3.12603.1269,8 %
50 bis unter 55 Jahre1.25401.2543,9 %
55 bis unter 60 Jahre36203621,1 %
60 bis unter 65 Jahre18501850,58 %
65 bis unter 70 Jahre16601660,52 %
70 bis unter 75 Jahre13211310,41 %
75 bis unter 80 Jahre11001100,35 %
80 bis unter 85 Jahre11401140,36 %
85 bis unter 90 Jahre650650,20 %
90 bis unter 95 Jahre210210,066 %
ab 95 Jahren3030,009 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lokale Exzision und Destruktion von Ovarialgewebe: Sonstige: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.