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5-492Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals

5-49·Operationen am Anus

Verwendung
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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

5-492.0
Exzision
5-492.1
Destruktion, lokalAOP A2’26
5-492.2
Exzision, endoskopisch, lokal
5-492.3
Destruktion, endoskopisch, lokal
5-492.x
Sonstige
5-492.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 465 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,024 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 52 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr14770,093 %
1 bis unter 5 Jahre3014160,20 %
5 bis unter 10 Jahre151140,099 %
10 bis unter 15 Jahre292090,19 %
15 bis unter 18 Jahre4123180,27 %
18 bis unter 20 Jahre7138330,47 %
20 bis unter 25 Jahre5423142283,6 %
25 bis unter 30 Jahre8945563385,9 %
30 bis unter 35 Jahre1.2937915028,6 %
35 bis unter 40 Jahre1.4648366289,7 %
40 bis unter 45 Jahre1.4117516609,3 %
45 bis unter 50 Jahre1.2977105878,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.3177515668,7 %
55 bis unter 60 Jahre1.54191063110 %
60 bis unter 65 Jahre1.4188265929,4 %
65 bis unter 70 Jahre1.1466455017,6 %
70 bis unter 75 Jahre9724954776,4 %
75 bis unter 80 Jahre6623553074,4 %
80 bis unter 85 Jahre5682782903,8 %
85 bis unter 90 Jahre3001151852,0 %
90 bis unter 95 Jahre6325380,42 %
ab 95 Jahren9360,060 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.