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5-46b.1Zusatzinformationen zu Operationen am Darm: Motorisierte Spiral-Endoskopie

5-46·Andere Operationen an Dünn- und Dickdarm und Zusatzinformationen zu Operationen am Darm

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-46b.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-46b mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 72 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1100,17 %
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre7431,2 %
25 bis unter 30 Jahre2020,34 %
30 bis unter 35 Jahre4130,69 %
35 bis unter 40 Jahre10641,7 %
40 bis unter 45 Jahre163132,7 %
45 bis unter 50 Jahre161062,7 %
50 bis unter 55 Jahre3520156,0 %
55 bis unter 60 Jahre4320237,4 %
60 bis unter 65 Jahre5736219,8 %
65 bis unter 70 Jahre73462713 %
70 bis unter 75 Jahre84533114 %
75 bis unter 80 Jahre77433413 %
80 bis unter 85 Jahre100594117 %
85 bis unter 90 Jahre5229238,9 %
90 bis unter 95 Jahre3120,52 %
ab 95 Jahren2020,34 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Motorisierte Spiral-Endoskopie des Darmes (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:5-46b.1

Änderungen1

2022Neu
Zusatzinformationen zu Operationen am Darm: Motorisierte Spiral-Endoskopie
übergeleitet aus 5-46a.1

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.