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5-465.yRückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas: N.n.bez.

5-46·Andere Operationen an Dünn- und Dickdarm und Zusatzinformationen zu Operationen am Darm

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-465.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-465 mit allen Subkodes.

0,021 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4762911853,6 %
1 bis unter 5 Jahre9457370,70 %
5 bis unter 10 Jahre3017130,22 %
10 bis unter 15 Jahre3820180,28 %
15 bis unter 18 Jahre322390,24 %
18 bis unter 20 Jahre181080,13 %
20 bis unter 25 Jahre9150410,68 %
25 bis unter 30 Jahre15281711,1 %
30 bis unter 35 Jahre192921001,4 %
35 bis unter 40 Jahre3101551552,3 %
40 bis unter 45 Jahre4512521993,4 %
45 bis unter 50 Jahre6263832434,7 %
50 bis unter 55 Jahre9685674017,2 %
55 bis unter 60 Jahre1.6021.00060212 %
60 bis unter 65 Jahre1.9121.15775514 %
65 bis unter 70 Jahre1.9021.11079214 %
70 bis unter 75 Jahre1.74599175413 %
75 bis unter 80 Jahre1.2446805649,3 %
80 bis unter 85 Jahre1.0275334947,7 %
85 bis unter 90 Jahre4061872193,0 %
90 bis unter 95 Jahre6226360,46 %
ab 95 Jahren7160,052 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.