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Nr. 43Ileostoma, Rückverlagerung, Teilresektion, Ileum

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • 5-454 Resektion des Dünndarmes
  • 5-455 Partielle Resektion des Dickdarmes
  • 5-465.1 Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas: Ileostoma
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-02-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Wie wird die Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostomas kodiert? Handelt es sich beim Anfrischen der Resektionsränder oder bei einer kurzstreckigen Darmresektion um eine zusätzlich kodierbare Teilresektion des Ileums?


Kodierempfehlung:


Die Rückverlagerung eines doppelläufigen Ileostomas ist mit 5-465.1 Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas, Ileostoma zu kodieren. Das Anfrischen der Resektionsränder ist integraler Bestandteil der Prozedur und wird somit nicht zusätzlich kodiert. Ebenfalls ist eine kurzstreckige Darmresektion, die keine zusätzliche Laparotomie erforderlich macht, nicht gesondert zu kodieren. Eine Segmentresektion sollte nur kodiert werden, wenn Darmanteile reseziert werden, die das notwendige Ausmaß überschreiten, welches für die Stomarückverlagerung erforderlich ist, z. B. bei weiteren pathologischen Befunden.


Im Jahr 2013 war der OPS-Kode 5-465 Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas durch den Hinweis ergänzt worden, dass die aus operationstechnischen Gründen erforderliche Mitresektion einer Manschette im Kode enthalten ist.


Im Jahr 2014 wurde der Hinweis zum OPS-Kode 5-465 Rückverlagerung eines doppelläufigen Enterostomas um folgenden Satz ergänzt: Eine über die Mitresektion einer Manschette hinausgehende Resektion eines Segmentes mit seiner radiären mesenterialen Gefäßversorgung ist gesondert zu kodieren (5-454 ff., 5-455 ff.).