DRGSystemDeutschland

5-180.0Inzision am äußeren Ohr: Ohrmuschel

5-18·Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Seitenangabe
Die Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-180.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-180 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 47 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr13850,47 %
1 bis unter 5 Jahre6533322,3 %
5 bis unter 10 Jahre12868604,6 %
10 bis unter 15 Jahre12557684,5 %
15 bis unter 18 Jahre9444503,4 %
18 bis unter 20 Jahre5617392,0 %
20 bis unter 25 Jahre15372815,5 %
25 bis unter 30 Jahre14771765,3 %
30 bis unter 35 Jahre15883755,7 %
35 bis unter 40 Jahre180101796,5 %
40 bis unter 45 Jahre204109957,4 %
45 bis unter 50 Jahre16180815,8 %
50 bis unter 55 Jahre19098926,9 %
55 bis unter 60 Jahre2411101318,7 %
60 bis unter 65 Jahre190107836,9 %
65 bis unter 70 Jahre163100635,9 %
70 bis unter 75 Jahre13875635,0 %
75 bis unter 80 Jahre11772454,2 %
80 bis unter 85 Jahre11571444,2 %
85 bis unter 90 Jahre8862263,2 %
90 bis unter 95 Jahre3522131,3 %
ab 95 Jahren5140,18 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Inzision der Ohrmuschel
Eine Schlüsselnummer1:5-180.0

Änderungen

2010Bestand
Inzision am äußeren Ohr: Ohrmuschel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.