DRGSystemDeutschland

5-180Inzision am äußeren Ohr

5-18·Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

5-180.0
OhrmuschelSeitenangabe
5-180.1
Äußerer GehörgangSeitenangabe
5-180.2
PräaurikulärSeitenangabe
5-180.3
RetroaurikulärSeitenangabe
5-180.x
SonstigeSeitenangabe
5-180.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 899 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 47 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr13850,47 %
1 bis unter 5 Jahre6533322,3 %
5 bis unter 10 Jahre12868604,6 %
10 bis unter 15 Jahre12557684,5 %
15 bis unter 18 Jahre9444503,4 %
18 bis unter 20 Jahre5617392,0 %
20 bis unter 25 Jahre15372815,5 %
25 bis unter 30 Jahre14771765,3 %
30 bis unter 35 Jahre15883755,7 %
35 bis unter 40 Jahre180101796,5 %
40 bis unter 45 Jahre204109957,4 %
45 bis unter 50 Jahre16180815,8 %
50 bis unter 55 Jahre19098926,9 %
55 bis unter 60 Jahre2411101318,7 %
60 bis unter 65 Jahre190107836,9 %
65 bis unter 70 Jahre163100635,9 %
70 bis unter 75 Jahre13875635,0 %
75 bis unter 80 Jahre11772454,2 %
80 bis unter 85 Jahre11571444,2 %
85 bis unter 90 Jahre8862263,2 %
90 bis unter 95 Jahre3522131,3 %
ab 95 Jahren5140,18 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Inzision am äußeren Ohr

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.