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LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Palliativmedizin8 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich3Facharztqualifikation5Zusatzweiterbildung3

Personelle Ausstattung(5)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung PalliativmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Wenn nur zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin vorhanden, dann mindestens eine zusätzliche Fachärztin oder zusätzlicher FacharztFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  5. Fachärztin oder Facharzt Kinder und JugendmedizinFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden

Verwandte Leistungsgruppen(3)

  1. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Allgemeine Kinder und Jugendmedizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 46Allgemeine Kinder- und JugendmedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  3. Die Leistungsgruppe Geriatrie wird in Kooperation erbrachtLG 56GeriatrieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.