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LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Kompexe Pneumologie14 Kriterien
Schreibweise in der amtlichen Fassung abweichend; korrekt: Komplexe Pneumologie

Anforderungsprofil
jederzeit3Rufbereitschaft2Kooperation möglich3Facharztqualifikation5
Vorausgesetzt von

Personelle Ausstattung(5)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Innere Medizin und Pneumologie, dritte Fachärztin oder dritter Facharzt kann Fachärztin oder Facharzt aus dem Gebiet Innere Medizin seinjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
  2. Mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte Innere Medizin und PneumologieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Da mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie vor-handen sind, ist keine zusätzliche Fachärztin oder kein zusätzlicher Facharzt aus dem Gebiet Innere Medizin vorzuhaltenFacharztqualifikation
  4. Wenn nur zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie vorhanden, dann zusätzlich eine Fachärztin oder einen Facharzt aus dem Gebiet Innere MedizinFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(5)

  1. Röntgen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  2. CT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  3. Bronchoskopie jederzeitjederzeit
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Spirometrie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  5. Bodyplethysmographie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor

Verwandte Leistungsgruppen(3)

  1. Die Leistungsgruppe Palliativmedizin wird in Kooperation erbrachtLG 57PalliativmedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Stammzelltransplantation wird in Kooperation erbrachtLG 8StammzelltransplantationKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  3. Die Leistungsgruppe Leukämie und Lymphome wird in Kooperation erbrachtLG 9Leukämie und LymphomeKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.