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LG2026

Leistungsgruppen nach § 135e SGB V

Geriatrie18 Kriterien

Anforderungsprofil
jederzeit2Rufbereitschaft2Kooperation möglich12Facharztqualifikation4Zusatzweiterbildung2
Vorausgesetzt von

Personelle Ausstattung(4)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte (z.B. Fachärztin oder Facharzt Allgemeinmedizin, Fachärztin oder Facharzt Innere Medizin, Fachärztin oder Facharzt Neurologie, Fachärztin oder Facharzt Physikalische und Rehabilitative Medizin, Fachärztin oder Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie) mindestens Rufbereitschaft jederzeit. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Geriatrie bzw. vergleichbarer spezieller geriatrischer Qualifikation z.B. Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Drei Fachärztinnen oder FachärzteFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Davon mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Geriatrie bzw. vergleichbarer spezieller geriatrischer Qualifikation z.B. Fachärztinnen oder Fachärzte für Innere Medizin und GeriatrieFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  4. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit

Sachliche Ausstattung(3)

  1. CT oder für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“ mindestens in KooperationKooperation möglich
  2. CT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Fachkrankenhaus
  3. Sofern in Kooperation erbracht: Anforderungen an die KooperationsvereinbarungKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor

Verwandte Leistungsgruppen(10)

  1. Die Leistungsgruppe Urologie wird in Kooperation erbrachtLG 38UrologieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  2. Die Leistungsgruppe Allgemeine Neurologie wird in Kooperation erbrachtLG 53Allgemeine NeurologieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  3. Die Leistungsgruppe Stroke Unit wird in Kooperation erbrachtLG 54Stroke UnitKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  4. Die Leistungsgruppe Neuro-Frühreha (NNF, Phase B) wird in Kooperation erbrachtLG 55Neuro-Frühreha (NNF, Phase B)Kooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  5. Die Leistungsgruppe Endoprothetik Hüfte wird in Kooperation erbrachtLG 23Endoprothetik HüfteKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  6. Die Leistungsgruppe Endoprothetik Knie wird in Kooperation erbrachtLG 24Endoprothetik KnieKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  7. Die Leistungsgruppe Revision Hüftendoprothese wird in Kooperation erbrachtLG 25Revision HüftendoprotheseKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  8. Die Leistungsgruppe Revision Knieendoprothese wird in Kooperation erbrachtLG 26Revision KnieendoprotheseKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  9. Die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 1Allgemeine Innere MedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
  10. Die Leistungsgruppe Intensivmedizin wird in Kooperation erbracht (möglich für Fachkrankenhäuser der Versorgungsstufe „Level F“)LG 64IntensivmedizinKooperation möglich
    • Kooperationsvereinbarung liegt vor
    • hinreichende Angaben zu Kooperationspartnern und deren Eignung
    • hinreichende Angaben zum Kooperations-/ Leistungsort und -inhalt
    • hinreichende Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
    • hinreichende Angaben zur Kooperationsdauer
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.