DRGSystemDeutschland

Z90.0Verlust von Teilen des Kopfes oder des Halses

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Inklusive:

Auge

Larynx

Nase

Exklusive:

Zähne K08.1

Alphabetisches Verzeichnis12

Erworbene Anophthalmie
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen der Nase
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen des Augapfels
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen des Auges
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen des Kehlkopfes
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen des Larynx
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen des Ohres
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen eines Augenlids
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Erworbenes Fehlen von Teilen des Kopfes a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Status nach Laryngektomie
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Verlust der Nase
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0
Verlust des Larynx
PrimärschlüsselPrimär†:Z90.0

Änderungen

2010Bestand
Verlust von Teilen des Kopfes oder des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte