Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung

ICD-10-GM 2027Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie-Sitzung Z51.82

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über Z08.-

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

gilt über Z08.-FoKA: Konsens

Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Diagnosehäufigkeit

2.166 Fälle · 56 % Männer · Gipfel 65 bis unter 70 Jahre · 41 % Hals-Nasen-Ohrenheilkunde’24

Rang 1061 von 7.648 auf derselben Katalogebene · 0,012 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr000––
1 bis unter 5 Jahre12840,55 %1,0
5 bis unter 10 Jahre2614121,2 %1,0
10 bis unter 15 Jahre5320,23 %1,4
15 bis unter 18 Jahre8620,37 %1,8
18 bis unter 20 Jahre5140,23 %2,3
20 bis unter 25 Jahre163130,74 %2,3
25 bis unter 30 Jahre4818302,2 %2,4
30 bis unter 35 Jahre7113583,3 %2,2
35 bis unter 40 Jahre9734634,5 %2,3
40 bis unter 45 Jahre8227553,8 %2,2
45 bis unter 50 Jahre12249735,6 %2,0
50 bis unter 55 Jahre14972776,9 %1,8
55 bis unter 60 Jahre2561589812 %1,6
60 bis unter 65 Jahre36223512717 %1,5
65 bis unter 70 Jahre36423013417 %1,6
70 bis unter 75 Jahre2451568911 %1,5
75 bis unter 80 Jahre15195567,0 %1,8
80 bis unter 85 Jahre11570455,3 %1,8
85 bis unter 90 Jahre2816121,3 %2,1
90 bis unter 95 Jahre4220,18 %3,1
ab 95 Jahren000––

Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.

Verweildauer nach Alter: zwischen ⌀ 1,5 Tagen (70 bis unter 75 Jahre) und ⌀ 2,4 Tagen (25 bis unter 30 Jahre).

Behandelnde Fachabteilung’23

5.032 Fälle

Vor allem Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Innere Medizin (41 % und 16 %)

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde41 %2.042
  • Innere Medizin16 %787
  • Nuklearmedizin15 %747
  • Urologie6,3 %316
  • Pneumologie4,7 %238
  • Übrige 19 Abteilungen18 %902
▸ Übrige einzeln
  • Gastroenterologie4,0 %200
  • Chirurgie3,8 %191
  • Pädiatrie2,0 %100
  • Thoraxchirurgie1,8 %92
  • Hämatologie und internistische Onkologie1,3 %65
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,97 %49
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie0,95 %48
  • Strahlenheilkunde0,93 %47
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe0,89 %45
  • Dermatologie0,48 %24
  • Kardiologie0,16 %8
  • Endokrinologie0,12 %6
  • Kinderchirurgie0,12 %6
  • Nephrologie0,12 %6
  • Neurochirurgie0,099 %5
  • Neurologie0,060 %3
  • Sonstige Fachabteilung0,060 %3
  • Unfallchirurgie0,060 %3
  • Orthopädie0,020 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu Z08.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis1

Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2027 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte