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Nr. 182Tumor, Nachuntersuchung, abgeschlossene Behandlung

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung
  • Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-08-21). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist die Hauptdiagnose?


Kodierempfehlung:


Bei einer Staging-Untersuchung zur Evaluierung des Therapieerfolges im Anschluss an die Primärbehandlung (z. B. Magen-Operation + 6 x Chemotherapie oder 4 x Chemotherapie + Bestrahlung) wird der Tumor als Hauptdiagnose kodiert (siehe DKR 0201).


Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um eine Nachuntersuchung nach abgeschlossener Primärbehandlung, die mit einem Kode aus Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung als Hauptdiagnose kodiert wird. Als Nebendiagnose wird der passende Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese verschlüsselt (siehe DKR 0209).