Z00-Z13 Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Kurz erklärt: Untersuchung ohne Beschwerden, zum Beispiel Vorsorge oder Check-up.

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Hinweis:

Unspezifische abnorme Befunde, die bei diesen Untersuchungen erhoben werden, sind unter den Kategorien R70-R94 zu klassifizieren.

Exklusive:

Untersuchungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Reproduktion Z30-Z36 Z39.-

Subkodes11

Z00.- Allgemeinuntersuchung und Abklärung bei Personen ohne Beschwerden oder angegebene Diagnose
Z01.- Sonstige spezielle Untersuchungen und Abklärungen bei Personen ohne Beschwerden oder angegebene Diagnose
Z02 Untersuchung und Konsultation aus administrativen Gründen
Z03.- Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, Verdacht ausgeschlossen⚖ 2
Z04.- Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen Gründen
Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z09.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen anderer Krankheitszustände außer bösartigen Neubildungen
Z10 Allgemeine Reihenuntersuchung bestimmter Bevölkerungsgruppen
Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten
Z12.- Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildungen
Z13.- Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige Krankheiten oder Störungen

Änderungen

2010Bestand
Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte