Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Medizinische Überwachung im Anschluss an die Behandlung

Exklusive:

Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz Z42-Z51 Z54.-

Regeln außerhalb des Katalogs2

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

Z08.0 Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z08.1 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z08.2 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z08.8 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
Z08.9 Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen bösartiger Neubildung⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte