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U69.81!Nosokomiale Sepsis

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Nur stationär
Diese Schlüsselnummer ist nur in der stationären Versorgung nach § 301 SGB V zugelassen. In der ambulanten Versorgung nach § 295 SGB V darf sie nicht verwendet werden.
Morbi-RSA’25
Sepsis — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
18 – 124
Altersbeschränkung: 18 Jahre – 124 Jahre (Muss-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wertet der Grouper den Kode als Fehler.
Definition:

Sepsis, ab dem dritten Kalendertag der Krankenhausaufnahme auftretend

Alphabetisches Verzeichnis1

Nosokomiale Sepsis
Primär + ZusatzPrimär†:A41.9Zusatz!:U69.81!

Änderungen1

2023Neu
Nosokomiale Sepsis
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte