DRGSystemDeutschland

U69-U70Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): · ambulant (§ 295 SGB V):
Neu
Neu im Jahrgang 2026.

Subkodes2

U69.-!Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
U70.-!Sekundäre Schlüsselnummern für Zustände nach spezifischer Behandlung und KrankheitNeu

Änderungen1

2026Neu
Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte