DRGSystemDeutschland

U69.2-!Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
IfSG
Meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBM
Bei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Definition:

Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren J09 bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.

Subkodes3

U69.22!Porcines Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
U69.23!Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
U69.24!Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte