H90.7 Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

ICD-10-GM 2027Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’26Verbrennungen, Verätzungen, Entzündungen und Fremdkörper im HNO-Trakt, Nasenpolypen, Hörverlust, erworbene Stenose des äußeren Gehörgangs, dentofaziale Anomalien und Erkrankungen der Lippe, der Mundschleimhaut und der Zunge — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H90.-

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Diagnosehäufigkeit

380 Fälle · 52 % Frauen · Gipfel 60 bis unter 65 Jahre · 92 % Hals-Nasen-Ohrenheilkunde’24

Rang 2629 von 7.648 auf derselben Katalogebene · 0,002 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 51 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr5231,3 %2,4
1 bis unter 5 Jahre4221,1 %2,4
5 bis unter 10 Jahre13763,4 %1,8
10 bis unter 15 Jahre6331,6 %2,8
15 bis unter 18 Jahre7431,8 %2,3
18 bis unter 20 Jahre4311,1 %3,0
20 bis unter 25 Jahre165114,2 %3,0
25 bis unter 30 Jahre15783,9 %3,2
30 bis unter 35 Jahre218135,5 %3,2
35 bis unter 40 Jahre3111208,2 %2,8
40 bis unter 45 Jahre3215178,4 %2,8
45 bis unter 50 Jahre3015157,9 %4,4
50 bis unter 55 Jahre46271912 %2,6
55 bis unter 60 Jahre40231711 %2,8
60 bis unter 65 Jahre47182912 %3,0
65 bis unter 70 Jahre3518179,2 %2,6
70 bis unter 75 Jahre198115,0 %3,2
75 bis unter 80 Jahre3300,79 %2,4
80 bis unter 85 Jahre5321,3 %3,3
85 bis unter 90 Jahre000–2,0
90 bis unter 95 Jahre1100,26 %–
ab 95 Jahren000––

Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.

Behandelnde Fachabteilung’23

6.725 Fälle

Überwiegend Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (92 %)

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde92 %6.171
  • Pädiatrie5,9 %399
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe1,4 %95
  • Kinderchirurgie0,25 %17
  • Kinderkardiologie0,19 %13
  • Übrige 8 Abteilungen0,45 %30
▸ Übrige einzeln
  • Neurologie0,13 %9
  • Geburtshilfe0,089 %6
  • Neonatologie0,089 %6
  • Innere Medizin0,074 %5
  • Chirurgie0,015 %1
  • Intensivmedizin0,015 %1
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie0,015 %1
  • Neurochirurgie0,015 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu H90.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis2

Kombinierte einseitige Schwerhörigkeit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
Primärschlüssel
Kombinierte einseitige Taubheit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2027 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte