DRGSystemDeutschland

0801pSchwerhörigkeit und Taubheit

Verwendung
Kodierrichtlinie — für die Kodierung stationärer Fälle verbindlich; sie geht den Hinweisen der Klassifikationen vor, soweit sie etwas anderes bestimmt.
2 ICD
Diagnoseschlüssel, die im Text genannt werden. Sie sind dort verlinkt.
1 Min. Lesezeit
Grobe Schätzung nach der Länge des Volltextes — die amtliche Fassung nennt keinen Umfang.

Wortlaut der Richtlinie

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und

H91.– Sonstiger Hörverlust

unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden

- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

- Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates






Krankheiten des Kreislaufsystems