D68.- Sonstige Koagulopathien

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
ZE in SubkodesSubkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 2 Zusatzentgelten zugeordnet — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2021 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Als Komplikation bei(m): Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft O00-O07 O08.1

Als Komplikation bei(m): Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett O45.0 O46.0 O67.0 O72.3

Regeln außerhalb des Katalogs1

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes9

D68.0- Willebrand-Jürgens-SyndromAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 1ATC: 4
D68.1 Hereditärer Faktor-XI-MangelZE: ZE2018-97Morbi-RSA⚖ 1
D68.2- Hereditärer Mangel an sonstigen GerinnungsfaktorenAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 1
D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und AntikörperAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 3
D68.4 Erworbener Mangel an GerinnungsfaktorenZE: ZE2018-139Morbi-RSA⚖ 5
D68.5 Primäre ThrombophilieMorbi-RSA⚖ 4
D68.6 Sonstige ThrombophilienMorbi-RSA⚖ 1
D68.8 Sonstige näher bezeichnete KoagulopathienZE: ZE2018-139Morbi-RSA⚖ 5
D68.9 Koagulopathie, nicht näher bezeichnetZE: ZE2018-139Morbi-RSA⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2018-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2018 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten mit diesen Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit diesen Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Koagulopathien

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte