8-810.6 Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter aktivierter Faktor VII

8-81·Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

8-81 Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Einzeltransfusionen gleichen Typs sind zu addieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-810

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes27

8-810.63
Bis unter 25 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.64
25 kIE bis unter 50 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.65
50 kIE bis unter 100 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.66
100 kIE bis unter 200 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.67
200 kIE bis unter 300 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.68
300 kIE bis unter 400 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.69
400 kIE bis unter 500 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6a
500 kIE bis unter 1.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6b
1.000 kIE bis unter 1.500 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6c
1.500 kIE bis unter 2.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6d
2.000 kIE bis unter 2.500 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6e
2.500 kIE bis unter 3.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6f
3.000 kIE bis unter 4.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6g
4.000 kIE bis unter 5.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6h
5.000 kIE bis unter 6.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6j
6.000 kIE bis unter 7.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6k
7.000 kIE bis unter 8.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6m
8.000 kIE bis unter 9.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6n
9.000 kIE bis unter 10.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6p
10.000 kIE bis unter 15.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6q
15.000 kIE bis unter 20.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6r
20.000 kIE bis unter 25.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6s
25.000 kIE bis unter 30.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6u
30.000 kIE bis unter 40.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6v
40.000 kIE bis unter 50.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6w
50.000 kIE bis unter 70.000 kIEEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1
8-810.6z
70.000 kIE oder mehrEinmalkodeZE:ZE2018-137ZE2018-97⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2018-137
Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VIIindividuell
▸ 4 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2018 gilt ein Schwellenwert in Höhe von 20.000 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten angefallenen Betrag für die Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten angefallene Betrag für die Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII abzurechnen.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Rekombinanter aktivierter Faktor VII

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018