DRGSystemDeutschland

D65.0-Afibrinogenämie und Hypofibrinogenämie, erworben

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Störungen mit Beteiligung des Immunsystems / Erythrozytose, Polyglobulie und sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe / Disseminierte intravasale Gerinnung — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE in Subkodes
Subkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 einem Zusatzentgelt zugeordnet — welche, steht unten.
Bezeichnung neu ↺ 2025
Bezeichnung gegenüber dem Vorjahr geändert — bisher: „Erworbene Afibrinogenämie“
Kodierhinweis:

Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte entsprechend Anlage 7 zur FPV eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

Subkodes2

D65.00Erworbene AfibrinogenämieZE2026-139NeuD65.02025
D65.01Erworbene HypofibrinogenämieZE2026-139NeuD65.02025

Diagnosehäufigkeit

Rang 6161 von 7.648 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Männer ab etwa 65, der Frauen ab etwa 58 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr10111 %–
1 bis unter 5 Jahre000––
5 bis unter 10 Jahre000––
10 bis unter 15 Jahre000––
15 bis unter 18 Jahre000––
18 bis unter 20 Jahre000–1,0
20 bis unter 25 Jahre000––
25 bis unter 30 Jahre000––
30 bis unter 35 Jahre000–1,0
35 bis unter 40 Jahre000––
40 bis unter 45 Jahre000––
45 bis unter 50 Jahre11011 %–
50 bis unter 55 Jahre000––
55 bis unter 60 Jahre30333 %1,0
60 bis unter 65 Jahre11011 %–
65 bis unter 70 Jahre21122 %3,3
70 bis unter 75 Jahre000––
75 bis unter 80 Jahre000–5,5
80 bis unter 85 Jahre000–3,0
85 bis unter 90 Jahre000–1,0
90 bis unter 95 Jahre000–1,0
ab 95 Jahren11011 %–

Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.

Behandelnde Fachabteilung’23

39 Fälle

Vor allem Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie (49 % und 13 %)

  • Innere Medizin49 %19
  • Hämatologie und internistische Onkologie13 %5
  • Pädiatrie7,7 %3
  • Chirurgie5,1 %2
  • Intensivmedizin5,1 %2
  • Übrige 7 Abteilungen21 %8
▸ Übrige einzeln
  • Urologie5,1 %2
  • Dermatologie2,6 %1
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe2,6 %1
  • Gastroenterologie2,6 %1
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde2,6 %1
  • Unfallchirurgie2,6 %1
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie2,6 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu D65.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2026-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

Änderungen2

2026Untergliedert
Inhalte übergeleitet in D65.00D65.01
Titel geändert
Erworbene Afibrinogenämie und Hypofibrinogenämie, erworben
2010Bestand
Erworbene Afibrinogenämie

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte