C72.- Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des Zentralnervensystems

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Meningen C70.-

Periphere Nerven und autonomes Nervensystem C47.-

Subkodes8

C72.0 Bösartige Neubildung: Rückenmark
C72.1 Bösartige Neubildung: Cauda equina
C72.2 Bösartige Neubildung: Nn. olfactorii [I. Hirnnerv]
C72.3 Bösartige Neubildung: N. opticus [II. Hirnnerv]
C72.4 Bösartige Neubildung: N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]
C72.5 Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven
C72.8 Bösartige Neubildung: Gehirn und andere Teile des Zentralnervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend
C72.9 Bösartige Neubildung: Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des Zentralnervensystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte