C00-D48 Kapitel 02. Neubildungen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage4 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Einführung:

Hinweise:

1. Primäre, ungenau bezeichnete, sekundäre und nicht näher bezeichnete Lokalisationen bösartiger Neubildungen

Die Kategorien C76-C80 umfassen bösartige Neubildungen, bei denen keine eindeutige Angabe über deren Ursprungsort vorliegt, oder Neubildungen ohne Angabe des Ursprungsortes, die als "disseminiert", "ausgebreitet" oder "ausgedehnt" bezeichnet sind. In diesen Fällen wird der Ursprungsort als unbekannt angesehen.

2. Funktionelle Aktivität

In diesem Kapitel sind sämtliche Neubildungen klassifiziert, ungeachtet dessen, ob sie funktionell aktiv sind oder nicht. Mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer aus Kapitel IV kann eine mit einer Neubildung zusammenhängende funktionelle Aktivität angegeben werden. So erhält z.B. ein katecholaminbildendes bösartiges Phäochromozytom der Nebenniere die Schlüsselnummer C74 und die zusätzliche Schlüsselnummer E27.5; ein basophiles Adenom der Hypophyse mit Cushing-Syndrom erhält die Schlüsselnummer D35.2 und die zusätzliche Schlüsselnummer E24.0.

3. Morphologie

Die bösartigen Neubildungen lassen sich in mehrere morphologische (histologische) Hauptgruppen unterteilen: Karzinome, einschließlich Plattenepithel- und Adenokarzinomen, Sarkome, andere Weichteiltumoren, einschließlich Mesotheliomen, Lymphome (Hodgkin- und Non-Hodgkin-), Leukämien, sonstige näher bezeichnete und lokalisationsspezifische Arten sowie nicht näher bezeichnete Krebsarten. Krebs ist ein Oberbegriff für alle genannten Gruppen, der allerdings selten für die bösartigen Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes benutzt wird. Die Bezeichnung "Karzinom" wird manchmal unkorrekterweise als Synonym für "Krebs" verwendet.

Im vorliegenden Kapitel II erfolgt die Klassifizierung der Neubildungen innerhalb großer Gruppen nach dem (biologischen bzw. biotischen) Verhalten, innerhalb dieser Gruppen hauptsächlich nach der Lokalisation. In einigen Ausnahmefällen wird die Morphologie in der Kategorien- und Subkategorien-Überschrift angegeben.

Für jene Benutzer, die den histologischen Typ von Neubildungen erfassen wollen, wird auf eine separate Morphologie-Klassifikation verwiesen, die in dem vorliegenden Band enthalten ist (siehe Morphologie der Neubildungen). Diese Morphologieschlüsselnummern wurden aus der 2. Ausgabe der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O) abgeleitet, die eine zweiachsige Klassifikation darstellt mit je einem eigenständigen Kodiersystem für die Topographie und für die Morphologie. Die Morphologieschlüsselnummern sind sechsstellig, die ersten vier Stellen kennzeichnen den histologischen Typ, die fünfte Stelle gibt das Verhalten (Malignitätsgrad) an (bösartig primär, bösartig sekundär (metastatisch), in situ, gutartig, ungewiss, ob bösartig oder gutartig), und die sechste Stelle ist ein Schlüssel für die Einstufung des Differenzierungsgrades von soliden Tumoren, der auch als spezieller Schlüssel für Lymphome und Leukämien benutzt wird.

4. Verwendung von Subkategorien in Kapitel II

Es soll auf die spezielle Verwendung der Subkategorie .8 in diesem Kapitel hingewiesen werden [siehe Hinweis 5.]. Wo Subkategorien für "sonstige" erforderlich waren, wurden diese generell mit Subkategorie .7 bezeichnet.

5. Bösartige Neubildungen mit Überlappung der Lokalisationsgrenzen und Verwendung der Subkategorie .8 (mehrere Teilbereiche überlappend)

In den Kategorien C00-C75 sind primäre bösartige Neubildungen nach ihrem Ursprungsort klassifiziert. Viele dreistellige Kategorien sind außerdem nach aufgeführten Teilbereichen oder Subkategorien des betreffenden Organs unterteilt. Eine Neubildung, die zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen Kategorie überlappt und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, sollte entsprechend der Subkategorie .8 ("mehrere Teilbereiche überlappend") klassifiziert werden, vorausgesetzt, dass die Kombination nicht speziell an anderer Stelle aufgeführt ist. Karzinom der Speiseröhre und des Magens wird beispielsweise speziell mit C16.0 (Kardia) klassifiziert, während Karzinom der Spitze und der Ventralfläche der Zunge mit C02.8 verschlüsselt werden sollte. Andererseits sollte Karzinom der Zungenspitze mit Ausdehnung auf die Ventralfläche mit C02.1 verschlüsselt werden, da der Ursprungsort, die Zungenspitze, bekannt ist. "Überlappend" bedeutet, dass die beteiligten Teilbereiche aneinandergrenzen. Obwohl numerisch aufeinanderfolgende Subkategorien häufig auch anatomisch aneinandergrenzen, ist dies jedoch nicht immer der Fall (z.B. Harnblase C67.-), so dass der Kodierer bei der Festlegung der topographischen Beziehungen möglicherweise auf anatomische Lehrbücher zurückgreifen muss.

Manchmal liegt eine Überlappung über die Grenzen der dreistelligen Kategorien innerhalb bestimmter Systeme vor; um dem Rechnung zu tragen, sind die folgenden Subkategorien vorgesehen:

C02.8 Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend

C08.8 Große Speicheldrüsen, mehrere Teilbereiche überlappend

C14.8 Lippe, Mundhöhle und Pharynx, mehrere Teilbereiche überlappend

C21.8 Rektum, Anus und Canalis analis, mehrere Teilbereiche überlappend

C24.8 Gallenwege, mehrere Teilbereiche überlappend

C26.8 Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend

C39.8 Atmungsorgane und intrathorakale Organe, mehrere Teilbereiche überlappend

C41.8 Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend

C49.8 Bindegewebe und Weichteilgewebe, mehrere Teilbereiche überlappend

C57.8 Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

C63.8 Männliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

C68.8 Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

C72.8 Zentralnervensystem, mehrere Teilbereiche überlappend

Ein entsprechendes Beispiel ist Karzinom des Magens und des Dünndarmes, das die Schlüsselnummer C26.8 (Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend) erhalten sollte.

6. Bösartige Neubildungen ektopen Gewebes

Bösartige Neubildungen ektopen Gewebes sind entsprechend der aufgeführten Lokalisation zu verschlüsseln, z.B. werden bösartige Neubildungen ektopen Pankreasgewebes entsprechend Kategorie C25.9, Pankreas, nicht näher bezeichnet, verschlüsselt.

7. Benutzung des Alphabetischen Verzeichnisses bei der Verschlüsselung von Neubildungen

Zusätzlich zur Lokalisation müssen bei der Verschlüsselung von Neubildungen auch die Morphologie und das Verhalten berücksichtigt werden. Bei der Klassifizierung von Neubildungen muss zunächst immer der Eintrag im Alphabetischen Verzeichnis nachgeschlagen werden, um die morphologische Bezeichnung zu erhalten.

In der Einleitung zu Band 3 (Alphabetisches Verzeichnis) werden allgemeine Hinweise zum richtigen Gebrauch des Alphabetischen Verzeichnisses gegeben. Die genaueren Anleitungen und Beispiele zu Neubildungen sollten berücksichtigt werden, um die Kategorien und Subkategorien des Kapitels II richtig zu benutzen.

8. Benutzung der 2. Ausgabe der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O)

Für bestimmte morphologische Typen bietet das Kapitel II eine recht begrenzte oder überhaupt keine topographische Klassifikation. Der Topographie-Schlüssel der ICD-O verwendet für alle Neubildungen im wesentlichen die gleichen drei- und vierstelligen Kategorien wie das Kapitel II für bösartige Neubildungen (C00-C77, C80); dadurch wird eine genauere Verschlüsselung der Lokalisation anderer Neubildungen (bösartige sekundäre (metastatische), gutartige, in situ und ungewisse oder unbekannte) möglich.

Wer sowohl die Lokalisation als auch die Morphologie von Tumoren angeben will, z.B. Krebsregister, onkologische Krankenhäuser, Pathologie-Abteilungen und andere Einrichtungen, die sich mit Krebs befassen, dem wird daher empfohlen, die ICD-O zu benutzen.

Regeln außerhalb des Katalogs4

Die Aufnahme einer 75-jährigen Patientin erfolgt wegen pathologischer Femurfraktur infolge einer Knochenmetastase. Bekannt ist ein Kolonkarzinom (Colon transversum) mit Lungen- und Lebermetastasen. Die Fraktur wird stabilisiert und es erfolgt eine palliative Schmerztherapie.

Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen einer LWK-Kompressionsfraktur. Ursächlich hierfür ließen sich Osteolysen bei fortgeschrittenem Myelom nachweisen. Neben der Versorgung mit einem Korsett erfolgte die Einleitung einer Chemotherapie. Was ist als Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?

Wie ist eine pathologische Fraktur bei bösartigen Neubildungen zu verschlüsseln? Wie ist eine pathologische Fraktur bei Osteoporose zu verschlüsseln?

gilt über C00.-FoKA: Konsens

Eine Patientin wird an beiden Mammae operiert, auf der einen Seite ergibt sich ein invasives Karzinom, zu kodieren mit C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, auf der anderen Seite ein Carcinoma in situ, D05.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes18

C00-C14 Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx⚖ 2
C15-C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane⚖ 1
C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
C40-C41 Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
C43-C44 Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
C45-C49 Bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes und des Weichteilgewebes
C50-C50 Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]⚖ 2
C51-C58 Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
C60-C63 Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
C64-C68 Bösartige Neubildungen der Harnorgane⚖ 1
C69-C72 Bösartige Neubildungen des Auges, des Gehirns und sonstiger Teile des Zentralnervensystems
C73-C75 Bösartige Neubildungen der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen⚖ 1
C76-C80 Bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter, sekundärer und nicht näher bezeichneter Lokalisationen⚖ 2
C81-C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet⚖ 2
C97-C97 Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen⚖ 3
D00-D09 In-situ-Neubildungen⚖ 2
D10-D36 Gutartige Neubildungen
D37-D48 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

Änderungen

2010Bestand
Kapitel 02. Neubildungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte