C47.- Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Sympathische und parasympathische Nerven und Ganglien

Exklusive:

Hirnnerven C72.2-C72.5

Subkodes9

C47.0 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
C47.1 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven der oberen Extremität, einschließlich Schulter
C47.2 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven der unteren Extremität, einschließlich Hüfte
C47.3 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Thorax
C47.4 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Abdomens
C47.5 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Beckens
C47.6 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven des Rumpfes, nicht näher bezeichnet
C47.8 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem, mehrere Teilbereiche überlappend
C47.9 Bösartige Neubildung: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte