C57.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Subkodes8

C57.0 Bösartige Neubildung: Tuba uterina [Falloppio]weiblich
C57.1 Bösartige Neubildung: Lig. latum uteriweiblich
C57.2 Bösartige Neubildung: Lig. teres uteriweiblich
C57.3 Bösartige Neubildung: Parametriumweiblich
C57.4 Bösartige Neubildung: Uterine Adnexe, nicht näher bezeichnetweiblich
C57.7 Bösartige Neubildung: Sonstige näher bezeichnete weibliche Genitalorganeweiblich
C57.8 Bösartige Neubildung: Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappendweiblich
C57.9 Bösartige Neubildung: Weibliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnetweiblich

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte